Auf seltsame Art verdrängt unsere Gesellschaft das Älterwerden. Ich fühle mich an das Bonmot erinnert: Alle wollen alt werden, niemand will alt sein. Die heutige Rentnergeneration wurde überwiegend in den Jahren 1930-44 geboren. Es waren im Gefolge der Weltwirtschaftskrise geburtenschwache Jahrgänge. So kamen damals rund 30‘000 Kinder weniger zur Welt als noch um 1900. Heute stehen wir am Beginn der Baby-Boomer-Pensionierung. Der Höhepunkt wurde 1964 mit 113‘000 Geburten erreicht. Nur 20 Jahre später waren es 38‘000 weniger. Man könnte aus diesen längst bekannten Daten herauslesen, dass immer weniger Erwerbstätige die Altersvorsorge für immer mehr Rentner zu schultern haben werden. Im Umlageverfahren der AHV kommen heute 3,7 Aktive für eine Rente auf. In gut 25 Jahren werden nur noch zwei Berufstätige eine Rente finanzieren müssen. Ich finde, wir sollten diesen Hintergrund bei der Abstimmung über die notwendige Anpassung des Umwandlungssatzes vor Augen haben. Die berufliche Vorsorge beruht anders als die AHV auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Dieses mutiert aber immer stärker zum AHV-Umlagesystem, wenn der Mindestumwandlungssatz zu hoch bleibt. Mit der Anpassung auf 6,4 Prozent bis 2016 erreichen wir eine Entlastung vor allem der jungen Berufstätigen. Andernfalls würden sie noch lange aus ihrem Pensionskassenguthaben an die Renten der Pensionierten zahlen müssen.
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Auch an die Jungen denken: Ja zum fairen Umwandlungssatz!
Veröffentlicht Februar 2, 2010 Sozialpolitik Hinterlasse einen KommentarSchlagworte: AHV, BVG, Generationengerechtigkeit, Umwandlungssatz
Zu hoher Umwandlungssatz bringt die Pensionskassen in Schieflage
Veröffentlicht Januar 19, 2010 Sozialpolitik Hinterlasse einen KommentarSchlagworte: AHV, BVG, Generationengerechtigkeit, Lebenserwartung, Pensionskasse, Umwandlungssatz
Im Rahmen unseres bewährten Drei-Säulen-Modells für die Altersvorsorge sollen die Pensionskassen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Ab dem 25. Altersjahr bauen wir Erwerbstätigen mit Lohnabzügen und Arbeitgeberbeiträgen unser Altersguthaben auf. Bei der Pensionierung wird anhand des Umwandlungssatzes die jährliche Rente festgelegt, die aus unserem persönlich angesparten Guthaben ausbezahlt werden kann. Auch ohne vertiefte Kenntnisse der Versicherungsmathematik leuchtet es deshalb ein, dass die Pensionskassen nicht mehr Geld ausbezahlen können, als auch tatsächlich von uns angespart wurde.
Nun steigt die Lebenserwartung stetig an, und damit auch die durchschnittliche Bezugsdauer der BVG-Renten. Der heutige Umwandlungssatz ist aber zu hoch, da er noch aufgrund einer tieferen Lebenserwartung und zu hohen Erwartungen an die Renditen der Finanzmärkte berechnet wurde. Jedes Jahr werden deshalb 600 Millionen Franken aus der 2. Säule ausbezahlt, die nicht gedeckt sind. Dieses Rentenloch wird von den Erwerbstätigen gestopft und fehlt dann auf unseren Altersguthaben. Eine derart unfaire Umverteilung widerspricht dem Grundgedanken der 2. Säule, nämlich dass jeder für sich selber spart. Nur mit einer massvollen Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent kann das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Diese Massnahme ist nicht nur notwendig, sondern auch sozialverträglich, zumal die heutigen Rentner keinerlei Kürzungen ihrer Renten befürchten müssen. Ihre Ansprüche bleiben bis ans Lebensende garantiert. Auch das Guthaben der heutigen Erwerbstätigen wird nicht geschmälert. Zunächst einmal handelt es sich bei den 6,4% nur um einen Mindestumwandlungssatz – d.h. die Pensionskasse darf sehr wohl einen höheren Satz anwenden, sofern ihre finanzielle Situation dies zulässt. Zudem werden die Renten zwar aufgrund der erhöhten Lebenserwartung jährlich ein bisschen geschmälert, bleibt aber insgesamt erhalten, da die Rente länger ausbezahlt wird. Wenn man Wasser für 3 Tage hat, diese Menge dann aber auf 5 Tage aufteilen muss, wird die Gesamtmenge auch nicht geschmälert, nur die Tagesration wird verkleinert. Nur wenn man heute diese Anpassung vornimmt, wird das System der 2. Säule auch für uns Junge noch funktionieren ohne dass wir Rentenlöcher stopfen müssen.
Zweite Säule sichern – Rentenloch verhindern!
Veröffentlicht August 13, 2009 Sozialpolitik Hinterlasse einen KommentarSchlagworte: Abstimmung, BVG, Demografischer Wandel, Generationengerechtigkeit, Pension, Rentner, Umwandlungssatz, zweite Säule
Im kommenden Frühjahr entscheidet das Volk über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.4% bis 2015. Das Referendum ergriffen hatten u.a. die Gewerkschaften, die SP-Schweiz und der K-Tipp. Für die Jungfreisinnigen wird diese Abstimmung eine der wichtigsten Abstimmungen im kommenden Jahr, denn ein Nein würde die Renten künftiger Generationen massiv gefährden.
Beim Mindestumwandlungssatz handelt es sich um den Mindestprozentsatz des angesparten Kapitals, welcher dem Pensionierten jährlich ausbezahlt wird. Je nach Pensionskasse erhält er sogar noch mehr, denn wie der Begriff „Mindestumwandlungssatz“ bereits andeutet, handelt es sich bei diesem Prozentsatz um das gesetzliche Minimum, welche jede Pensionskasse mindestens ausbezahlen muss. Mehr ist immer erlaubt: Keine Pensionskasse ist gezwungen, die Renten auf den Mindestumwandlungssatz zu senken, wenn sie genügend Erträge hat.
In den vergangenen zwanzig Jahren ist die Lebenserwartung stetig gestiegen. Eine Anpassung des Umwandlungssatzes auf diese längere Lebenserwartung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Wenn man in die Berge geht und Proviant für 10 Tage kauft, dann doch 14 Tage bleibt, dann teilt man den Proviant auch für 14 Tage ein und konsumiert nicht den ganzen Proviant bereits in den ersten 10 Tagen.
Ein grosses Problem der Diskussion und damit auch der Abstimmung zur Anpassung des Umwandlungssatzes ist sicherlich, dass das System der zweiten Säule kompliziert ist. Wer kann denn so auf die Schnelle einfach sagen, was der Umwandlungssatz denn genau ist? Und was ist der technische Zinssatz, was das Kapitaldeckungsverfahren? Eine Vereinfachung auf populistische Abstimmungsparolen, wie es die Gegner bereits getan haben (z.B. Rentenkürzung, Rentenklau) wird dem Thema nicht gerecht. Um einen Diebstahl könnte es sich nur dann handeln, wenn jemandem auch tatsächlich etwas weggenommen wird. Dem ist aber nicht so: So sind zunächst einmal die laufenden Renten von einer Anpassung nicht betroffen. Daneben bekommt der einzelne Rentner nicht weniger, er lebt ja schliesslich auch länger. Schliesslich gilt darauf hinzuweisen, dass genau das Gegenteil der Fall ist: lässt man den Umwandlungssatz bei 6,8%, gefährdet dies die Renten zukünftiger Generationen. Wenn man schon von Rentenklau sprechen will, dann wohl eher in dem Zusammenhang.
Die zweite Säule ist eine tragende Säule unserer Altersvorsorge. Ziel soll es auch weiterhin sein, dass unser Dreisäulensystem die gewohnte Lebensweise auch nach der Pension in angemessener Weise ermöglicht. Dazu muss neben der AHV auch die zweite Säule langfristig gesichert sein. Eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% ist daher mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung.