Archiv für September 2010

Weg mit unnötigen Vorschriften!

In der Schweiz herrscht ein ungebrochener Trend zur Regulierung. Fast jedes gesellschaftliche Problem wird mit neuen Paragraphen bekämpft, die Parlamentarier schlagen mit neuen Vorstössen nur so um sich– oftmals ohne zu überlegen, ob neue gesetzliche Regeln das Problem überhaupt beheben können. Als Folge davon, hat sich die Sammlung von Rechtssätzen in den vergangenen Jahrzehnten derart vergrössert, dass die normalen Menschen – immerhin die Adressaten gesetzlicher Bestimmungen – kaum mehr den Durchblick haben. Dieser Zustand ist unbefriedigend (und das sage ich sogar als Juristin :-) ).

Es existieren bisweilen nur wenige Mechanismen , die einmal in-kraft-gesetzte Vorschriften einer Wirksamkeitsüberprüfung zuführen. Damit wissen wir nur in wenigen Fällen, ob die entsprechenden Vorschriften ihr Ziel erreichen und ob sie damit überhaupt notwendig sind. Dieser Zustand ist unbefriedigend, da in der heutigen Zeit des schnellen und dynamischen Wandels eine immer wiederkehrende Überprüfung der Vorschriften ohnehin notwendig ist, denn kein Gesetz kann die Probleme auf Dauer lösen.

Dieselbe Problematik besteht  auch bei finanzwirksamen Beschlüssen und Subventionen, die oftmals auf unbestimmte Dauer gefasst bzw. ausgerichtet werden. Durch eine  Befristung und regelmässige Überprüfung laufender Ausgaben und gesprochener Subventionsbeiträge könnte der Staatshaushalt deutlich entlastet und damit die Steuerlast auch für kommende Generationen erträglich gehalten werden.

Eine Möglichkeit, um diese Problematik zu entschärfen, wäre die Befristung gewisser Gesetze oder Verordnungen oder aber wenigstens eine regelmässige Überprüfung der Normen auf ihre Notwendigkeit. Ein solcher Vorstoss im Parlament wäre doch mal was sinnvolles!



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